Tipps und Tricks

Tipps und Anleitung zum Immobilienkauf – das ist zu beachten

Es ist eine der großen Entscheidungen des Lebens – ähnlich wie Heiraten oder Fortpflanz in die Welt setzen – der Kauf einer Immobilie.
von FINDHEIM – 19. Mar 2024

Es ist eine der großen Entscheidungen des Lebens – ähnlich wie Heiraten oder Fortpflanz in die Welt setzen – der Kauf einer Immobilie. Sei es nun ein Vorsorgeobjekt oder die eigene Traumimmobilie zum selbst Bewohnen, beim Eigentumserwerb gibt es einiges zu beachten. Ein kurzer Leitfaden durch das Kaufprozedere sowie Do’s and Don’ts beim Wohnungskauf.

1. Anbot

Der erste Schritt im bürokratischen Gefecht ist ein schriftliches oder mündliches Anbot, das der Käufer an den Verkäufer stellt – entweder direkt oder über den Makler. Wird das Anbot vom Verkäufer angenommen, ist das rechtsgültig und daher verbindlich. Deshalb: Eile mit Weile! Auf keinem Fall vom Verkäufer oder Makler zur Anbotsstellung drängen lassen.

2. Kaufvertrag

Um den Kauf rechtskräftig abzuwickeln, muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag aufgesetzt werden. Dieser Vertrag wird von einem Notar aufgesetzt – da der Käufer die Notariatskosten trägt, kann er üblicherweise den Notar auswählen. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags überträgt der Verkäufer sämtliche Rechten und Pflichten an den Käufer – demnach sollte man wirklich genau wissen, was man unterschreibt.

3. Grundbuch

Mit Brief und Siegel ist der Verkauf allerdings erst, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dafür muss schriftlich ein Grundbuchsgesuch beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden – unter der Angabe der genauen Adresse der Immobilie, vollständigem Namen und Geburtsdatum sowie Wohnort des Antragsstellers. In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Darin sind sämtliche Liegenschaften sowie deren Eigentümer erfasst. Jeder Interessierte kann gebührenpflichtig Einsicht nehmen bzw. Auskünfte über die Eintragungen und eventuelle Grundstücksbelastungen (Pfandrechte, Verkaufsverbote, Flächenwidmungen, etc.) einholen.

4. Zahlungsmodalitäten

Der vereinbarte Kaufpreis wird dann nach der Vertragsunterzeichnung zuerst auf ein Treuhandkonto des Notars bzw. Vertragsverfassers überwiesen. Erst wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet.

Do’s

  • Makler Auskunft über Beruf, Arbeitsverhältnis und Finanzierung gebenChecken ob Makler Gewerbeberechtigung hat,
  • Falls die Finanzierung zum Zeitpunkt des Anbots noch nicht geklärt ist, sollte es unbedingt einen Vermerk geben, dass das Anbot nur vorbehaltlich der Finanzierungszusage der Bank per vereinbarten Stichtag gültig ist.
  • Der Kaufvertrag – inklusive berühmt-berüchtigten Kleingedrucktem – sollte wirklich gründlich gelesen werden.
  • Es ist auch keine schlechte Idee, sich Rat und Unterstützung bei einem Fachmann zu holen – Stichwort Amtsösterreichisch (siehe unser Immobilienlexikon) 
  • Vor der Anbotsstellung vor allem vor der Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Anbots, um die Angaben des Verkäufers/Maklers zu überprüfen. Damit lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
  • In diesem Fall sollte darauf geachtet werden, dass dieser Teilbetrag als „Anzahlung“ geführt wird und nicht als „Angeld“. Denn bei einem „Angeld“ verliert der Käufer den Betrag, falls aus seinem Verschulden der Vertrag nicht zustande kommt.

Don’ts

  • Immobilie kaufen ohne vorherige Besichtigung vor Ort
  • Auf keinem Fall vom Verkäufer oder Makler zur Anbotsstellung drängen lassen.
  • Grundsätzlich rät es sich, vor der Vertragsunterzeichnung keine Zahlungen zu leisten, da das den gesamten Ablauf verkomplizieren kann.
  • Private Fragen des Maklers beantworten (Religion, persönliche Vorlieben, …)

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