Immobilienkauf

Immobilienkauf: So gehst du richtig mit dem Kaufanbot um

Jetzt wird es spannend. Dein Bauchgefühl hat dir sofort beim Betreten der Wohnung verraten: “Die hier könnte es sein?” Wenn du die “Eine und sonst Keine” gefunden und dich für den Kauf entschieden hast, könnten die nächsten Informationen sehr hilfreich für dich sein.
von FINDHEIM – 29. Mar 2024

Jetzt wird es spannend. Dein Bauchgefühl hat dir sofort beim Betreten der Wohnung verraten: “Die hier könnte es sein?” Wenn du die “Eine und sonst Keine” gefunden und dich für den Kauf entschieden hast, könnten die nächsten Informationen sehr hilfreich für dich sein.

Makler informieren und Kaufanbot studieren

  • Sobald du zu 100% sicher bist, informiere unverzüglich deine/n Makler
  • Wurde dir bei der Besichtigung ein Kaufanbot ausgehändigt, studiere es aufmerksam
  • Am besten du kontrollierst, ob folgende Punkte darin enthalten sind: Kaufanbot-Vorlage über ein Wohnungseigentumsobjekt der WKO
  • Bevor du es ausfüllst, denk daran: das Kaufanbot gilt verbindlich

Rechtliche Verpflichtung

  • Ab dem Retournieren des Kaufanbots besteht die rechtliche Verpflichtung des Verkäufers, dir die Wohnung auch wirklich zu übergeben
  • Aber auch du bist am dem Zeitpunkt der Kaufanbots-Übermittlung rechtlich an den Erwerb der Immobilie gebunden. 
  • Bei einem Rücktritt steht der Verkäufer grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu.

Wie ist ein Kaufanbot aufgebaut? Hier siehst du welche Bestandteile es unbedingt beinhalten muss und was diese im Detail bedeuten:

<b>BESTANDTEILE</b> <b>WAS BEDEUTET DAS IM DETAIL?</b>
<b>Personenbezogene Daten der Käuferin/des Käufers und der Verkäuferin/des Verkäufers</b> Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Staatsbürgerschaft
<b>Kaufgegenstand</b> Beschreibung des Objekts inklusive Adresse und Besichtigungstermin
<b>Zeitliche Befristung</b> Jedes Kaufanbot weist ein Datum auf, bis zu dem es spätestens an den Makler zu retournieren ist
<b>Kaufpreis</b> Summe, die für die Immobilie zu entrichten ist inklusive:Grunderwerbssteuer von 3,5%Eintragungsgebühr von 1,1%Umsatzsteuer, wobei im Fall von Privatkäufen immer der Eigennutzerpreis gewählt werden sollte
<b>Lastenfreiheit</b> Die Immobilie ist mit keiner Hypothek oder einem Wohnrecht belastet
<b>Details zur Kaufvertragsabwicklung</b> Zeitpunkt an dem der Kaufvertrag unterschrieben werden soll und&nbsp;spätestens gezahlt werden muss
<b>Übergabetermin</b> Zeitpunkt an dem die Wohnung an den Käufer übergeben wird
<b>Personenbezogene Daten des Anwalts oder Notars</b> Zuständige Person für die Beglaubigung und Festlegung welche Partei die Kosten dafür übernimmt
<b>Maklerprovision&nbsp;</b> Informationen, über den beauftragten Makler und die dadurch entstandenen Kosten
<b>Gewährleistungsregelung</b> Hat das Ziel Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aufzuklären - bei etwaigen versteckten Mängeln kann der Verkäufer belangt werdenAchtung: bei Privatverkäufen ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich

Sei dir darüber bewusst, dass in Österreich der Kauf einer Immobilie erst durch die Eintragung ins Grundbuch gültig wird. Damit dies überhaupt möglich ist, muss der entsprechende Kaufvertrag durch einen Anwalt oder einen Notar beglaubigt werden.

Sind zumindest die oben genannten Punkte Bestandteil des Kaufanbots, kannst du es ruhigen Gewissens ausfüllen. Allerdings ist es ratsam vor dem Wegschicken ebenso folgende Aspekte zu beachten:

Schau ins österreichische Grundbuch

Wird selbst einen Blick ins Grundbuch. Dort siehst du, ob deine Traumwohnung nicht mit einer Hypothek oder einem Wohn- oder Fruchtgenussrecht belastet ist. Einsicht zu nehmen ist zwar allen Österreichern gestattet, allerdings ist es kostenpflichtig. Erst nach dem Entrichten einer Abfragegebühr von ca. 20 Euro erhältst du einen Grundbuchauszug.

Informiere dich über Zahlungsrückstände

Vergewissere dich bei der Hausverwaltung, dass keine größeren Zahlungsrückstände für Betriebskosten oder die Reparaturrücklage bestehen. Sämtliche Kosten diesbezüglich werden nach Übergabe der Immobilie an den Käufer abgetreten. Es schadet auch nicht die Summe der angesparten Reparaturrücklage in Erfahrung zu bringen. Am allerbesten du fragst auch nach, ob in der nächsten Zeit große Erhaltungsarbeiten geplant sind.

Einsicht in den Bauakt der Immobilie

Bei der Baubehörde kannst du Einsicht in den Bauakt nehmen! Lass dir dafür eine Vollmacht vom Verkäufer aushändigen. So kannst du gegenchecken, ob sich die Wohnung auch tatsächlich in dem Zustand befindet, der von der Baubehörde bewilligt wurde.

Bauchtechnische Veränderungen

Planst du große bautechnische Veränderungen an deiner zukünftigen Immobilie vorzunehmen? Erkundige dich zuerst bei der Baubehörde, ob das auch rechtlich erlaubt ist.

Zuguterletzt: Wirf einen Blick in den Wohnungseigentumsvertrag

Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem Bestimmungen festgehalten sind, welche die gesamten Wohnungseigentümer betreffen. In ihm findest du Infos über: 

  • Erhaltungsarbeiten der Liegenschaft
  • Dadurch entstehenden Kosten für die Wohnungseigentümer
  • Bestimmungen über die Verwendungszwecke der Immobilie (als Geschäftslokal oder zur Vermietung über diverse Buchungsplattformen)
  • Maßnahmen, für welche die Zustimmung anderer WohnungseigentümerInnen der Immobilie notwendig ist

Alles im grünen Bereich! Und jetzt?

Übermittlung des Kaufanbots

  • Es ist an der Zeit das Kaufanbot per Mail an den Makler deines Vertrauens zu retournieren. Stelle dabei sicher, dass du dies innerhalb der gesetzten Frist erledigst.&nbsp;
  • Bekommst du auch eine Zusage vom Makler, kannst du erst einmal tief durchatmen :-).

Klick dich weiter zu den Bestandteilen eines Immobilienkaufvertrags, wenn du wissen möchtest mit welchen Schritten es nach der Legung des Kaufanbots weitergeht.

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