Die Korken knallen – das Traumeigentum ist gefunden! Jetzt geht es nur noch darum, die Zelte in der alten Mietwohnung abzubrechen und den Mietvertrag zu kündigen. Wie das genau funktioniert, was zu beachten ist und welche Fristen es gibt, lest ihr anbei. Außerdem anbei eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben zum Download. Übrigens: Dieses sollte immer eingeschrieben per Post an den Vermieter geschickt werden.
<b>BEGRIFF</b> | <b>ERKLÄRUNG</b> |
Unbefristete Mietverträge | Grundsätzlich gilt die vertragliche Vereinbarung. Falls nichts vereinbart ist, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Monatsende. |
Befristete Mietverträge | Laut MRG gilt nach dem ersten Jahr eine dreimonatige Kündigungsfrist per Monatsende. |
Kündigungsfrist | Erst wenn das Kündigungsschreiben beim Vermieter einlangt, beginnt die Kündigungsfrist. Deshalb die Mietvertragskündigung per Einschreiben verschicken, dann gilt das Übernahmedatum. |
Rückzahlung der Kaution | Spätestens nach acht Wochen sollte der Vermieter die Kaution – inklusive der Zinsen aber abzüglich eventuell entstandener Schäden – dem Mieter rücküberwiesen haben. |
Beispiel: Das eingeschriebene Kündigungsschreiben wird dem Vermieter am 26. Februar per Post zugestellt. Somit sind noch März, April und Mai Miete zu zahlen und die Wohnung kann Ende Mai zurückgegeben werden. Langt die Kündigung erst am 1. März beim Vermieter ein, beginnt die Frist erst dann und die Rückgabe der Wohnung kann erst Ende Juni stattfinden.
Foto: Juliette Leufke
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