Tipps und Tricks

Hilfe, Umzugsschaden! Wie die Haftung in Österreich geregelt ist

*Klirr*... Vorsicht ist gut, Sicherheit ist besser.
von FINDHEIM – 19. Mar 2024

*Klirr*... Vorsicht ist gut, Sicherheit ist besser. Bei jedem Umzug, egal wie behutsam du dein Inventar auch verpacken magst, besteht immer die Gefahr, dass etwas zu Bruch gehen könnte. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld über die Haftung bei Umzugsschäden zu informieren und diese auch zu verstehen. Welche Versicherungen können im Vorhinein abgeschlossen werden und wer ist verantwortlich für Schäden, die im Rahmen eines Do-it-yourself Umzugs entstehen? Und worauf ist bei Deals mit Umzugsfirmen zwecks Versicherung eigentlich zu achten? Je besser du informiert bist, desto weniger kann man dir in Fragen Haftungslage etwas vormachen.

Haftungsregelungen beim Do-it-yourself Umzug

Gerade bei privaten Umzügen passt man meist höllisch darauf auf, das eigene Inventar vor etwaigen Schäden zu schützen. Deshalb wird alles besonders vorsichtig verpackt. Dennoch kann auch mal etwas schiefgehen und das muss gar nicht unbedingt deine persönlichen Gegenstände betreffen. Auch Sachschäden an Fremdobjekten oder Personenschäden, die sich während eines Umzugs ereignen, sollten versichert sein. Passiert dir ein Missgeschick, muss dir bewusst sein, dass du selbst dafür verantwortlich bist.

Genau an diesem Punkt jedoch kommt die Haushaltsversicherung ins Spiel, die jeder Österreicher abgeschlossen haben sollte. Sie übernimmt in der Regel die Haftung für entstandene Schäden am Umzugsgut. Ganz wichtig hier zu wissen ist, dass ihre Gültigkeit (und damit dein Versicherungsschutz), auch beim Wechsel des Wohnortes nicht erlischt. Um ganz sicherzugehen ist es immer klug vor einem Umzug bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen, welche Posten denn abgedeckt sind.

Durch eine Haushaltsversicherung werden grundsätzlich Schäden an beweglichen Gegenständen aus dem Haushalt abgedeckt. In Österreich ist beinahe bei allen Haushaltsversicherungen auch eine Form der privaten Haftpflichtversicherung beinhaltet. Dadurch sind Schadensfälle, die durch deine persönlichen Handlungen im Alltag passieren können, ebenfalls (zumindest rudimentär) abgedeckt. Ein Beispiel, das in ihren Wirkungsbereich fällt wäre folgendes: Dir fällt ein schwerer Umzugskarton aus den Händen und ein Freund wird dadurch verletzt. Oder du ruinierst das Treppengelände im Stiegenhaus beim Transport eines Möbelstücks. Natürlich wirkt die Haftpflichtversicherung nicht allumfassend - so sind beispielsweise Schäden, die durch die Benützung von Kraftfahrzeugen entstehen, ausgeschlossen.

Achtung: Solltest du keine Haushaltsversicherung und auch sonst keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, haftest du ausnahmslos privat für sämtliche Schäden am Umzugsgut. In diesem Fall musst selbstverständlich finanziell selbst für Schäden am Eigentum Dritter aufkommen.

Verursachte Umzugsschäden durch Freunde und Verwandte

Oh du Glückliche/r! Nicht jeder hat Freunde, die sogar bereit sind für deinen Umzug stundenlang schwere Kisten zu schleppen. Doch manchmal ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht.  Woran bist du, versicherungstechnisch gesehen, wenn einer deiner Umzugshelfer den Karton mit deinem Macbook fallen lässt?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann von einem Haftungsausschluss zwischen deinen Freunden und dir ausgegangen werden. Was bedeutet das konkret? Indem deine Freunde oder Bekannten dir beim Schleppen von schweren Umzugskisten helfen, tun sie dies freiwillig und erhalten dafür auch keine finanzielle Entschädigung. Es handelt sich dabei um einen Freundschaftsdienst und keine professionelle Dienstleistung. Deshalb fällt der Schaden nicht unter den Versicherungsschutz. In der Versicherungsbranche wird der Tatbestand als “Gefälligkeitsschaden” betitelt.

Planst du deinen Umzug also mit der Hilfe von freiwilligen Helfern, solltest du dir im Falle eines Schadens über die Konsequenzen bewusst sein. Achte darauf, dass eure Freundschaft nicht aufgrund eines kaputten Fernsehers oder einer beschädigten Kommode in die Brüche geht. Immerhin gab es schon Fälle, die im Endeffekt vor Gericht geklärt werden mussten. Bist du bereit etwaige Fahrlässigkeiten auf deine Haube zu nehmen, spricht rein gar nichts dagegen den Umzug gemeinsam mit deinem persönlichen Umzugstrupp zu meistern. Ist dem nicht so, überlege dir, ob das Engagieren einer Umzugsfirma nicht doch die bessere Alternative für dich wäre.

Haftung bei Übersiedlungen durch Umzugsunternehmen

Du hast eine professionelle Spedition mit der Durchführung deines Umzugs beauftragt? Glückwunsch, denn hier sind die Vorkehrungen für den Fall eines Transportschadens eindeutiger geregelt.

Bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens handelt es sich um einen Service im Zuge dessen Geld fließt. Deshalb gibt es hier strengere Haftungsregelungen für entstandene Schäden. Das bedeutet: Geht etwas zu Bruch, haftet in den meisten Fällen die Umzugsfirma und muss die Kosten dafür übernehmen. Achtung: Diese Regelung trifft nur dann zu, wenn auch das Umzugsunternehmen für das Verpacken der Transportware zuständig war oder das Verschulden des Bruchs eindeutig dem Konto der Umzugsfirma zuzurechnen ist. Andernfalls könnte der Schaden auch durch unsachgemäße Verpackung deinerseits entstanden sein.

In Österreich gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und kommen bei den meisten Speditionsbetrieben zur Anwendung. §39 der AÖSp besagt, dass ein Umzugsunternehmen dazu verpflichtet ist, eine Transportversicherung abzuschließen. Doch wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel: Wurde im Vorhinein schriftlich zwischen Auftraggeber und Umzugsunternehmen vereinbart, dass auf eine derartige Absicherung verzichtet wird, so ist dies auch legitim. In der Praxis wird so etwas bei Umzügen aber nicht so gehandhabt.

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Besondere Gegenstände

wie Wertpapiere, Kunstgemälde, Juwelen und auch Pflanzen sind meistens von der Haftung ausgenommen. Dazu zählen auch unsere vierbeinigen Freunde wie Hunde, Katzen und andere Haustiere. Am besten du organisiert ihren Transport selbst. Eine Alternative wäre, sofern das jeweilige Umzugsunternehmen zustimmt, die Haftungserklärung dieser “besonderen Gegenstände” gesondert im Vertrag anzuführen.

Einreichfrist für Umzugsschäden

Dir fällt nach dem Umzug auf, dass ein Spiegel zersplittert ist? Du hast laut AÖSpsechs Tage Zeit etwaige Schäden bei der Speditionsfirma einzureichen. Geschieht dies rechtzeitig, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Die Frist allerdings, sollte im Vertrag festgehalten werden! Sei also clever und tu dir selbst einen Gefallen: Kontrolliere deinen Hausrat nach dem Transport und stelle sicher, dass alles unbeschadet in deinem neuen Eigenheim angekommen ist.

Streit in Haftungsangelegenheiten

In diesem Fall hilft dir definitiv der Abschluss einer zusätzlichen privaten Haftpflichtversicherung. Insofern diese nicht schon in Kombination mit der Haushaltsversicherung besteht. Kommt es einmal hart auf hart und die Haftungslage lässt sich schwer bestimmen, bist du mit dieser Zusatzversicherung auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sofern sich bei deinem Umzug vergleichsweise viele Wertgegenstände bewegen, sollte der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung hoch auf deiner Agenda stehen.

Top oder Flop: Egal für welche Umzugsvariante du dich entscheidest und egal, ob am Ende wirklich etwas in die Brüche geht: es lohnt sich das Projekt “Umzug” gut informiert anzugehen. Um jedes Risiko auszuschließen, ist es ratsam sich im Vorhinein auch ausführlich mit Haftungsfragen bei Schäden auseinanderzusetzen.

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